die allgemeinen geschäftsbedingungen.
lesensiedAs
kleingedruckte
AnzEiGEnVErkAUF
1. diese allgemeinen geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von
anzeigen (einschließlich der Beilage von Werbematerial – „Beileger“ und
„Beileimer“) für das Magazin "red Bulletin" veröffentlicht durch die red Bull
Media house gmbh (der “Verlag”), oberst-Lepperdinger-strasse 11-15, 5071
Wals bei salzburg, Österreich.
AUFTrAGSErTEilUnG
1. der kunde (der „kunde“), welcher eine anzeige im red Bulletin
Magazin platzieren möchte, erteilt einen entsprechenden
auftrag (der „auftrag“) an den Verlag.
2. Maßgeblich für den auftrag sind die allgemeinen geschäftsbedingungen,
die jeweils gültige anzeigenpreisliste sowie die darauffolgende schriftliche
auftragsbestätigung des Verlags.
3. aufträge sowie Änderungen derselben werden ausschließlich
bearbeitet, wenn diese schriftlich an den Verlag gerichtet werden.
4. der Verlag behält sich vor, anzeigenaufträge – auch einzelne anzeigen im
rahmen eines abschlusses – nach freiem ermessen
jederzeit abzulehnen.
AUFTrAGSABWicklUnG
1. aufträge, deren inhalt in der Platzierung von anzeigen in mehreren
ausgaben des red Bulletin Magazins besteht, sind innerhalb eines Jahres
abzuwickeln.
2. anzeigen werden im red Bulletin Magazin und in Überein-stimmung mit
dem jeweiligen auftrag platziert.
3. anzeigen, die aufgrund ihrer gestaltung nicht sofort als anzeige
erkennbar sind, werden als Werbung kenntlich gemacht.
4. der Verlag wird sich um die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der
anzeige bemühen. abzüge der anzeigen, welche dem Verlag zur
Verfügung gestellt werden, werden nicht an den kunden zurückgesendet.
5. Wird die Veröffentlichung der anzeige nicht in Übereinstimmung mit die-
sen allgemeinen geschäftsbedingungen durchgeführt, so hat der
auftraggeber ausschließlich anspruch auf eine einwandfreie ersatzanzeige
bzw. ersatzveröffentlichung – und dies nur, wenn
a. die anzeige unleserlich, unkorrekt oder unvollständig ist;
b. die zentrale aussage der anzeige beeinträchtigt wurde; und
c. dies auf fehlerhafte Vervielfältigung der anzeige
zurückzuführen ist.
die haftung des Verlags beschränkt sich auf den vorstehend
genannten Umfang. Jegliche ansprüche sind innerhalb
von acht tagen nach erhalt der rechnung geltend zu machen.
6. sind etwaige Mängel der druckunterlagen nicht sofort erkennbar,
sondern werden erst im zuge des druckvorgangs ersichtlich, so hat der
kunde keinerlei ansprüche aus diesem mangelhaften abdruck. der Verlag
ist nicht verpflichtet, die druckunterlagen auf anforder-ungen, Qualität
und Vollständigkeit zu überprüfen. dies verbleibt in der ausschließlichen
Verantwortung des kunden.
7. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert.
die kosten dafür trägt der auftraggeber. sendet der auftraggeber den
ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht bis zu dem vom Verlag
festgelegten zeitpunkt zurück, so gilt die genehmigung
zum druck als erteilt.
8. die Pflicht des Verlages zur aufbewahrung von druckunterlagen endet zwei
Monate nach erscheinen der letzten anzeige eines auftrags.
9. auf Wunsch des kunden werden vom Verlag gegen gesonderte
Verrechnung der kosten entwurf, text, grafik und Fotografie für eine
anzeige angefertigt. dies geschieht unter der Voraussetzung, dass sämtli-
che immaterialgüterrechte am ergebnis ausschließlich beim Verlag ver-
bleiben. Falls eine Weiterverwendung in anderen Medien gewünscht ist,
müssen die rechte hierzu beim Verlag
gesondert erworben werden.
10. satz-, repro- und Lithokosten sind kein Bestandteil des anzeigenpreises
und werden daher, soweit solche arbeiten
notwendig sind, gesondert fakturiert.
PlATziErUnG
Platzierungswünsche sind nur im Falle der Leistung eines
Platzierungszuschlags bindend, ansonsten ist der Verlag
unverbindlich um erfüllung bemüht.
BEilEGErUnDBEilEiMEr
1. der inhalt von Beilegern und Beileimern darf sich nur auf
den eigenen geschäftsbereich des kunden beziehen.
2. die auftragsausführung erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung,
dass dem Verlag vom kunden spätestens
4 Wochen vor erscheinungstermin ein Muster (10 stück)
vorgelegt wird.
BErEcHnUnGUnDzAHlUnG
1. der Verlag ist berechtigt, auch während der Laufzeit eines
anzeigenauftrags das erscheinen weiterer anzeigen von der
Vorauszahlung eines bestimmten Betrages oder dem ausgleich
offenstehender rechnungsbeträge abhängig zu machen.
2. kosten für druckstöcke, Matern, zeichnungen und etwaige reprokosten
gehen zu Lasten des auftraggebers.
3. Änderungen der allgemein gültigen anzeigenpreise treten unmittelbar
und auch bei laufenden aufträgen sofort in kraft, sofern nicht ausdrück-
lich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
4. der kunde erhält nach erscheinen der anzeige kostenlos ein
Belegexemplar.
5. zahlungsziel 2% skonto innerhalb von 7 tagen ab rechnungsdatum
oder netto innerhalb von 14 tagen ab rechnungsdatum.
STorno
1. die stornierung eines auftrages ist nur bis einen Monat vor
erscheinungstermin der gebuchten ausgabe möglich (storno
von anzeigen auf Umschlagsseiten zwei Monate vor erscheinungstermin).
2. Bei stornierung von aufträgen entsprechend dem vorigen absatz wird
eine stornogebühr von 30% des anzeigenwertes in rechnung gestellt. im
Fall einer stornierung nach dem im vorigen absatz genannten zeitpunkt
sind das gesamte entgelt sowie sämtliche kosten vom kunden
zu bezahlen.
3. kosten, die durch die Änderung der ursprünglich vereinbarten
ausführung sowie bestellter druckunterlagen entstehen,
sind gesondert vom auftraggeber zu bezahlen.
AllGEMEinES
1. ausschließlicher gerichtsstand für alle streitigkeiten in zusammenhang
mit diesem anzeigenverkauf ist das sachlich zuständige gericht in Wien-
innere stadt, Österreich. es gilt österreichisches recht unter ausschluss
der Verweisungsnormen und des Un-kaufrechts.
2. sämtliche immaterialgüterrechte an den vom Verlag produzierten
Materialien verbleiben beim Verlag. anzeigen, die solche Materialien ent-
halten, dürfen ohne erlaubnis des Verlages nicht
vervielfältigt werden.
3. der kunde räumt dem Verlag hiermit das recht ein, die anzeige zum
zweck dieser Vereinbarung zu vervielfältigen.
4. der kunde ist für den inhalt der anzeigen verantwortlich und hält den
Verlag hinsichtlich sämtlicher ansprüche, die von dritten aufgrund oder in
zusammenhang mit der anzeige geltend gemacht werden – sei es zivil-,
straf- oder verwaltungs(straf)rechtlich –,
vollkommen schad- und klaglos. die schadloshaltung erfasst auch die not-
wendigen Verteidigungskosten sowie einen allfälligen imageschaden.
AGB
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