Previous Page  2 / 9 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 2 / 9 Next Page
Page Background

Die neue EU-­‐Verordnung

zur Allergenkennzeichnung ab 13. Dez.2014 (

LMVI 1169/2011

)

Ab 13. Dezember 2014 gilt eine neue EU-­‐Verordnung zur Informa>on der

Verbraucher über LebensmiDel. Ein wich>ger Teil der neuen

LebensmiDelinforma>onsverordnung (LMIV) betriK die Allergenkennzeichnung.

Ab diesem S>chtag muss das Vorhandensein von 14 definierten Hauptallergenen

auch bei lose (d. h. unverpackt) abgegebenen LebensmiDeln und Speisen

gekennzeichnet werden.

Darunter fallen auch Gerichte, die in Gastgewerbebetrieben und Hotel-­‐

restaurants verabreicht werden. Nach Meinung der EU Kommission ist

diese Informa>on grundsätzlich schriVlich an den Endverbraucher (Gast)

weiterzugeben.

Bedürfnis: Beschwerdefrei essen