Die neue EU-‐Verordnung
zur Allergenkennzeichnung ab 13. Dez.2014 (
LMVI 1169/2011
)
Ab 13. Dezember 2014 gilt eine neue EU-‐Verordnung zur Informa>on der
Verbraucher über LebensmiDel. Ein wich>ger Teil der neuen
LebensmiDelinforma>onsverordnung (LMIV) betriK die Allergenkennzeichnung.
Ab diesem S>chtag muss das Vorhandensein von 14 definierten Hauptallergenen
auch bei lose (d. h. unverpackt) abgegebenen LebensmiDeln und Speisen
gekennzeichnet werden.
Darunter fallen auch Gerichte, die in Gastgewerbebetrieben und Hotel-‐
restaurants verabreicht werden. Nach Meinung der EU Kommission ist
diese Informa>on grundsätzlich schriVlich an den Endverbraucher (Gast)
weiterzugeben.
Bedürfnis: Beschwerdefrei essen